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Wahrnehmung aller Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASiG
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Beratung zur sicherheitstechnischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen sowie beim Einsatz von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
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Unterstützung der Unternehmensbereiche bei der Weiterentwicklung der Sicherheitskultur, insbesondere unter Anwendung des Behavior Based Safety (BBS) Ansatzes
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Durchführung sicherheitstechnischer Bewertungen von Produktionsanlagen sowie Beratung zu sicherheitstechnischen und arbeitswissenschaftlichen Fragestellungen
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Beratung und Unterstützung der Führungskräfte bei der Erstellung, Dokumentation und Nachverfolgung arbeitsschutzrelevanter Themen (z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen)
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Mitwirkung bei der Erstellung und Implementierung national gültiger Arbeitsschutzstandards
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Funktion als Key-User für die eingesetzte Arbeitsschutzmanagement-Software Quentic
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Enge Zusammenarbeit mit internen und externen Schnittstellen sowie regelmäßige Reisetätigkeit innerhalb Deutschlands